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Im Folgenden werden die Empfehlungen / Voten der drei Modellschulen zu prädiktiven Gentests im Versicherungs- und Arbeitsbereich im Überblick dargestellt. Die Einzelvoten der drei Schulen finden Sie in der Projektbroschüre. Download: Projektbroschüre.pdf Voten zu prädiktiven Gentests im Versicherungsbereich Der Großteil der Teilnehmer - zwischen 75% und 95% an jeder Schule - votieren dafür, dass keine neuen prädiktiven Gentests beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung eingefordert werden dürfen. Im Mittelpunkt der Argumentation steht dabei, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Nichtwissen der Versicherungsinteressenten gewahrt und über wirtschaftliche Interessen gestellt werden müssen (siehe für die ausführliche Argumentation die Einzelempfehlungen in der Projektbroschüre.pdf). In jeder Schule gibt es aber auch Teilnehmer, die es privaten Krankenkassen erlauben würden, neue prädiktive Gentests einzufordern. Dabei werden an zwei Schulen Modelle entwickelt, die sicherstellen sollen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Nichtwissen der Versicherungsinteressenten nicht verletzt werden und keine Diskriminierung von „Gentestverweigerern“ stattfindet (siehe ausführlich E.-v.-Thadden Gymnasium und Internationale Gesamtschule Heidelberg in den Einzelempfehlungen in der Projektbroschüre.pdf). Ein Teilnehmer des Hölderlin Gymnasiums ist der Ansicht, dass prädiktive Gentests sich nicht wesentlich von anderen prädiktiven Verfahren wie bspw. der Familienanamnese, die die privaten Krankenversicherungen bereits zur Prämienkalkulation nutzen, unterscheiden. Deshalb sieht er keinen besonderen Regelungsbedarf, die Nutzung von prädiktiven Gentests vor Vertragsab-schluss einzuschränken. Ein Teil der Teilnehmer des Hölderlin Gymnasiums (50%) und des Elisabeth-von-Thadden Gymnasiums (12,5 %) spricht sich dafür aus, dass nicht nur prädiktive Gentests sondern auch andere prädiktive Verfahren, die darauf abzielen, Risiken zu identifizieren, die dem Antragsteller nicht bekannt sind, verboten werden müssen. Beide Gruppen wollen prädiktive Untersuchungen bei privaten Krankenversicherungsabschlüssen nur dann zulassen, wenn sie selbstverschuldete Krankheitsrisiken diagnostizieren. Zur Frage, ob es eine Offenbarungspflicht von schon durchgeführten prädiktiven Gentests geben sollte, wird an den drei Schulen sehr unterschiedlich abgestimmt. 12% (IGH), 44% (Thadden) und 75 % der Teilnehmer (Hölderlin) sprechen sich dafür aus, dass es keine Offenbarungspflicht von schon durchgeführten prädiktiven Gentests geben sollte. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Versicherungsinteressenten erachten sie für wichtiger als wirtschaftliche Interessen. Sie sind der Ansicht, dass jeder das Recht auf Wissen hat, ohne danach mit negativen Folgen rechnen zu müssen. Auch in der Offenbarungspflicht sehen sie langfristig die Gefahr einer Zwei-Gen-Klassengesellschaft. Diejenigen, die eine Offenbarungspflicht einführen wollen, argumentieren, dass ein Wissensausgleich zwischen Versicherungsinteressenten und Versicherungsunternehmen sichergestellt und eine mögliche Antiselektion zu Ungunsten der Versicherer verhindert werden muss. Die Teilnehmer des Elisabeth-von-Thadden Gymnasiums kommen während ihrer Diskussion zu prädiktiven Gentests bei privaten Krankenversicherungen und angeregt durch Gerechtigkeits- und Abwägungsüberlegungen zu dem Schluss, dass das bestehende Krankenversicherungssystem zu hinterfragen sei. Sie erachten es für gerechter, wenn es nur eine gesetzliche Krankenversicherung geben würde, an der sich jeder Bürger beteiligen müsste und in der das Solidarprinzip gelten würde. Für diejenigen, die sich umfangreicher versichern wollten, sollten private Zusatzversicherungen möglich sein. Dafür votieren 94%.
Voten zu prädiktiven Gentests im Arbeitsbereich Alle Schüler votieren für ein Verbot von prädiktiven Gentests im Arbeitsbereich. Zentrale Argumente sind, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Nichtwissen gewahrt werden müssen, dass eine Diskriminierung von Personen mit ungünstigen genetischen Dispositionen und damit die Gefahr einer Zwei-Gen-Klassengesellschaft ausgeschlossen werden soll und dass fachliche Kompetenzen im Arbeitsbereich ein angemesseneres Kriterium für eine Bewerberauswahl darstellen als Gesundheitsprognosen durch prädiktive Gentests (ausführlich siehe Einzelempfehlungen in der Projektbroschüre.pdf). Jeweils ein Teil der Gruppen, der jedoch sehr unterschiedlich ausfällt, votiert für Ausnahmen des Verbots, die gesetzlich eindeutig festgelegt werden müssen:
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